Elektro-Fuchs in Burgstädt

Elektroinstallation / Photovoltaik / Alarm- und Sicherheitstechnik


Einspeisevergütung

Die ins allgemeine Stromnetz eines Netzbetreibers (EVU) eingespeiste elektrische Energie aus einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage wird vergütet. Die Höhe der Vergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Das Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Photovoltaikanlagen an ihr Netz anzuschließen, den erzeugten Strom abzunehmen und nach einem festgelegten Mindestsatz zu vergüten. Die EVU müssen die Mindestvergütungen vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zahlen.

Die folgende Tabelle zeigt die derzeit aktuellen Vergütungssätze:


Vergütungssätze ab 30. Juli 2022:   (Quelle: Erneuerbare-Energien-Gesetz)                 


Anlagenart


Aufdachanlage bis 10 kWp

Aufdachanlage ab 10 kWp

Anlage mit Eigenversorgung


8,2 Cent/ kWh

Anlagenteil über 10 kWp erhält
7,1 Cent/kWh

Anlage mit Volleinspeisung


13,0 Cent/kWh

Anlagenteil über 10 kWp erhält
10,9 Cent/kWh